HAUSORDNUNG – CARS ’N JOY FESTIVAL 2026
Diese Hausordnung gilt für alle Besucher von Cars ’n Joy. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärst du dich automatisch mit den folgenden Bestimmungen einverstanden.
- Allgemeines
- Cars ’n Joy behält sich das Recht vor, die Veranstaltungsrichtlinien und diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
- Die Organisation kann Besuchern jederzeit den Zutritt verweigern oder sie des Geländes verweisen, wenn dies für die Sicherheit, die Ordnung oder die Einhaltung dieser Regeln als notwendig erachtet wird.
- Das Betreten der Veranstaltung erfolgt vollständig auf eigene Gefahr.
- Tickets & Zugang
- Ein gültiges Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt. Nach dem Scannen des Tickets gilt: Gekommen, um zu bleiben. Ein erneutes Betreten nach dem Verlassen des Geländes ist nicht gestattet.
- Tickets werden nicht umgetauscht, erstattet oder storniert.
- Besucher müssen sich mit einem gültigen, gesetzlich anerkannten Identitätsnachweis ausweisen können.
- Die Organisation kann den Zutritt bei unangemessenem Verhalten, Trunkenheit oder bei Gefährdung der Sicherheit verweigern.
- Sicherheit & Durchsuchung
- Auf Verlangen des Sicherheitsdienstes muss jeder Besucher an einer oberflächlichen Sicherheitsdurchsuchung mitwirken.
- Die Verweigerung der Durchsuchung führt automatisch dazu, dass der Zutritt untersagt wird.
- Videoüberwachung und andere Crowd-Management-Systeme können zum Zwecke der Sicherheit eingesetzt werden.
- Anweisungen des Sicherheitsdienstes und der Mitarbeiter ist jederzeit sofort Folge zu leisten.
- Verbotene Gegenstände & Mittel
Folgende Dinge sind auf dem Veranstaltungsgelände strengstens verboten:
- Drogen (Besitz, Konsum und Handel)
- Lachgas / Stickstoff(mon)oxid
- Waffen oder Gegenstände, die als Waffe verwendet werden können
- Eigene Getränke und Speisen, Alkohol, Glaswaren, Dosen, Flaschen
- Feuergefährliche Materialien
- Professionelle Foto- und Videoausrüstung ohne Presseakkreditierung
Beim Auffinden von verbotenen Mitteln oder Waffen arbeitet die Organisation mit der Polizei und den Ordnungsbehörden zusammen.
- Verhaltenskodex auf dem Gelände
- Besucher dürfen andere nicht behindern; Aggression und Einschüchterung werden nicht toleriert.
- Wer sich danebenbenimmt, wird unverzüglich vom Gelände verwiesen.
- Beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung ist Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen; Ruhestörungen sind nicht gestattet.
- Schäden an Fahrzeugen, Materialien oder Eigentum werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Videoüberwachung, Foto & Video
- Auf und um das Veranstaltungsgelände werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht.
- Besucher geben mit dem Betreten ihr Einverständnis, dass diese Aufnahmen von Cars ’n Joy für Werbe- und Informationszwecke verwendet werden dürfen, ohne Anspruch auf Vergütung.
- (Semi-)professionelle Foto- und Videoausrüstung ist ohne vorherige Presseakkreditierung nicht gestattet.
- Kompaktkameras und Action-Cams (wie GoPro) sind erlaubt; Selfie-Sticks sind nicht gestattet.
- Eigene Gefahr, Haftung & Gesundheit
- Der Besuch von Cars ’n Joy erfolgt auf eigene Gefahr. Die Organisation haftet nicht für:
- Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum;
- Körperverletzung;
- Gehörschäden;
- technische Störungen oder Unrichtigkeiten in kommunizierten Informationen.
- Besuchern wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen; dieser ist auf dem Gelände erhältlich.
- Das unbeaufsichtigte Zurücklassen von Wertgegenständen erfolgt vollständig auf eigene Verantwortung.
- Medizinische Situationen & Medikation
- Besucher, die Medikamente bei sich führen, die von der regulären persönlichen Medikation abweichen, melden dies beim Sicherheitsdienst.
- Bei Bedarf verweist der Sicherheitsdienst an die Erste Hilfe, wo Medikamente kontrolliert oder sicher aufbewahrt werden können.
- Für besondere Situationen wird empfohlen, vorab Kontakt über info@carsnjoy.nl aufzunehmen.
- Barrierefreiheit (Menschen mit Behinderung)
- Cars ’n Joy ist für Besucher mit Behinderung zugänglich. Wo nötig, sind breitere Durchgänge und angepasste Einrichtungen vorhanden.
- Behindertengerechte Toiletten sind jederzeit verfügbar.
- Rollstühle und Krücken sind erlaubt.
- Besucher dürfen keine eigenen Stühle mitbringen, auch nicht bei eingeschränkter Mobilität; die Organisation stellt ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung.
- Haustiere
- Hunde und andere Haustiere sind auf dem Gelände nicht gestattet, mit Ausnahme von anerkannten Assistenzhunden.
- Kommerzielle Aktivitäten
- Die Durchführung kommerzieller Aktivitäten, Sampling oder das Verteilen von Flyern ohne schriftliche Genehmigung von Cars ’n Joy ist verboten.
- Verstöße führen zum sofortigen Verweis vom Gelände.
- Sonstiges
- Cars ’n Joy ist für alle Altersgruppen zugänglich.
- Die Organisation behält sich das Recht vor, Besucher bei Verstoß gegen diese Hausordnung ohne Rückerstattung des Tickets vom Gelände zu verweisen.
Automobil-Bereich
Verhalten von Fahrern & Fahrzeugen auf und um die Veranstaltung
- Verhaltensregeln für Fahrer und Fahrzeuge
- Cars ’n Joy ist ein familienfreundliches Event. Fahrer, die ihr Fahrzeug präsentieren, an Aktivitäten teilnehmen oder sich auf dem Gelände bewegen, müssen sich jederzeit verantwortungsbewusst und respektvoll verhalten.
- Alle Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände unterliegen den Anweisungen der Organisation, der Marshals und des Sicherheitsdienstes. Diese Anweisungen sind bindend.
- Verbotenes Fahrverhalten
Auf und um das Veranstaltungsgelände sind unter anderem folgende Verhaltensweisen strengstens verboten:
- Unnötig starkes Beschleunigen oder Bremsen
- Burn-outs, Driften oder andere Stunts
- Unnötiges Aufheulenlassen des Motors oder Auspuffs (Revving)
- Verwendung von nicht zugelassenen Pops & Bangs / Crackle Maps
- Fahren mit quietschenden oder durchdrehenden Reifen
- Schnelles Fahren außerhalb der zulässigen Geschwindigkeit
- Fahren ohne gültige Versicherung oder Kennzeichen
Bei Verstoß folgt der sofortige Verweis vom Gelände ohne Rückerstattung.
- Lärmbeschränkung für Fahrzeuge
- Lärmbelästigung durch Fahrzeuge ist nicht gestattet, es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer offiziellen Demonstration, Parade oder einer von der Organisation zugewiesenen Aktivität.
- Ein Lärmtest auf Verlangen der Organisation kann zur Pflicht gemacht werden.
- Die Organisation behält sich das Recht vor, einem Fahrzeug den Zutritt zu verweigern, wenn der Verdacht auf übermäßige Lärmentwicklung besteht.
- Verkehrsverhalten auf den An- und Abfahrtswegen
- Besucher und Teilnehmer müssen sich auf dem öffentlichen Weg zur Veranstaltung an alle Verkehrsregeln halten.
- Asoziales Fahrverhalten auf den Straßen rund um die Veranstaltung (z. B. Lärm, gefährliche Manöver, Straßenrennen, Driften) wird nicht toleriert.
- Falls ein solches Verhalten festgestellt wird, arbeitet die Organisation aktiv mit der Polizei und den Ordnungsbehörden zusammen.
- Kennzeichen werden an die Polizei und die Gemeinde weitergegeben.
- Offizielle Aktivitäten & Demonstrationen
- Nur Aktivitäten, die vorab von Cars ’n Joy genehmigt, geduldet oder zugewiesen wurden (wie Demos, Paraden, Show-Momente), sind erlaubt.
- Außerhalb dieser festen Momente gilt: Motor im Stand ausschalten und normales Fahren.
- Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der technischen Crew oder der Marshals Folge zu leisten.
- Sanktionen bei Verstoß
Bei Verstoß gegen die oben genannten Regeln können eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
- Sofortiger Verweis vom Veranstaltungsgelände
- Einzug des Armbands / Tickets ohne Anspruch auf Rückerstattung
- Eintragung in ein internes Vorfallsregister
- Sperre für zukünftige Editionen
- Weitergabe von Kennzeichen und Bildmaterial an die Polizei
- Mögliche Bußgelder gemäß der Straßenverkehrsordnung und kommunalen Verordnungen, darunter:
- Verursachen von unnötigem Lärm (Bußgelder bis zu 450 €+)
- Gefährliches Fahrverhalten (Bußgelder bis zu 1.000 €+ und Entzug des Führerscheins)
- Driften / Schleudern auf öffentlicher Straße (Bußgelder 400 €–1.000 €+, Fahrzeugbeschlagnahmung möglich)
- Haftung
- Fahrer sind selbst vollständig für Schäden verantwortlich, die durch ihr Fahrzeug verursacht werden.
- Die Organisation kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die durch rücksichtsloses, gefährliches oder verbotenes Fahrverhalten entstehen.
- Teilnehmer, die Fahrzeuge mitbringen, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug TÜV-geprüft und versichert ist.