Hausordnung

HAUSORDNUNG CARS ’N JOY FESTIVAL 2026

Diese Hausordnung gilt für alle Besucher von Cars ’n Joy. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärst du dich automatisch mit den folgenden Bestimmungen einverstanden.

  1. Allgemeines
  1. Cars ’n Joy behält sich das Recht vor, die Veranstaltungsrichtlinien und diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
  2. Die Organisation kann Besuchern jederzeit den Zutritt verweigern oder sie des Geländes verweisen, wenn dies für die Sicherheit, die Ordnung oder die Einhaltung dieser Regeln als notwendig erachtet wird.
  3. Das Betreten der Veranstaltung erfolgt vollständig auf eigene Gefahr.

 

  1. Tickets & Zugang
  1. Ein gültiges Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt. Nach dem Scannen des Tickets gilt: Gekommen, um zu bleiben. Ein erneutes Betreten nach dem Verlassen des Geländes ist nicht gestattet.
  2. Tickets werden nicht umgetauscht, erstattet oder storniert.
  3. Besucher müssen sich mit einem gültigen, gesetzlich anerkannten Identitätsnachweis ausweisen können.
  4. Die Organisation kann den Zutritt bei unangemessenem Verhalten, Trunkenheit oder bei Gefährdung der Sicherheit verweigern.

 

  1. Sicherheit & Durchsuchung
  1. Auf Verlangen des Sicherheitsdienstes muss jeder Besucher an einer oberflächlichen Sicherheitsdurchsuchung mitwirken.
  2. Die Verweigerung der Durchsuchung führt automatisch dazu, dass der Zutritt untersagt wird.
  3. Videoüberwachung und andere Crowd-Management-Systeme können zum Zwecke der Sicherheit eingesetzt werden.
  4. Anweisungen des Sicherheitsdienstes und der Mitarbeiter ist jederzeit sofort Folge zu leisten.

 

  1. Verbotene Gegenstände & Mittel

Folgende Dinge sind auf dem Veranstaltungsgelände strengstens verboten:

  • Drogen (Besitz, Konsum und Handel)
  • Lachgas / Stickstoff(mon)oxid
  • Waffen oder Gegenstände, die als Waffe verwendet werden können
  • Eigene Getränke und Speisen, Alkohol, Glaswaren, Dosen, Flaschen
  • Feuergefährliche Materialien
  • Professionelle Foto- und Videoausrüstung ohne Presseakkreditierung

Beim Auffinden von verbotenen Mitteln oder Waffen arbeitet die Organisation mit der Polizei und den Ordnungsbehörden zusammen.

 

  1. Verhaltenskodex auf dem Gelände
  1. Besucher dürfen andere nicht behindern; Aggression und Einschüchterung werden nicht toleriert.
  2. Wer sich danebenbenimmt, wird unverzüglich vom Gelände verwiesen.
  3. Beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung ist Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen; Ruhestörungen sind nicht gestattet.
  4. Schäden an Fahrzeugen, Materialien oder Eigentum werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

  1. Videoüberwachung, Foto & Video
  1. Auf und um das Veranstaltungsgelände werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht.
  2. Besucher geben mit dem Betreten ihr Einverständnis, dass diese Aufnahmen von Cars ’n Joy für Werbe- und Informationszwecke verwendet werden dürfen, ohne Anspruch auf Vergütung.
  3. (Semi-)professionelle Foto- und Videoausrüstung ist ohne vorherige Presseakkreditierung nicht gestattet.
  4. Kompaktkameras und Action-Cams (wie GoPro) sind erlaubt; Selfie-Sticks sind nicht gestattet.

 

  1. Eigene Gefahr, Haftung & Gesundheit
  1. Der Besuch von Cars ’n Joy erfolgt auf eigene Gefahr. Die Organisation haftet nicht für:
    • Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum;
    • Körperverletzung;
    • Gehörschäden;
    • technische Störungen oder Unrichtigkeiten in kommunizierten Informationen.
  2. Besuchern wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen; dieser ist auf dem Gelände erhältlich.
  3. Das unbeaufsichtigte Zurücklassen von Wertgegenständen erfolgt vollständig auf eigene Verantwortung.

 

  1. Medizinische Situationen & Medikation
  1. Besucher, die Medikamente bei sich führen, die von der regulären persönlichen Medikation abweichen, melden dies beim Sicherheitsdienst.
  2. Bei Bedarf verweist der Sicherheitsdienst an die Erste Hilfe, wo Medikamente kontrolliert oder sicher aufbewahrt werden können.
  3. Für besondere Situationen wird empfohlen, vorab Kontakt über info@carsnjoy.nl aufzunehmen.

 

  1. Barrierefreiheit (Menschen mit Behinderung)
  1. Cars ’n Joy ist für Besucher mit Behinderung zugänglich. Wo nötig, sind breitere Durchgänge und angepasste Einrichtungen vorhanden.
  2. Behindertengerechte Toiletten sind jederzeit verfügbar.
  3. Rollstühle und Krücken sind erlaubt.
  4. Besucher dürfen keine eigenen Stühle mitbringen, auch nicht bei eingeschränkter Mobilität; die Organisation stellt ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung.
  1. Haustiere
  1. Hunde und andere Haustiere sind auf dem Gelände nicht gestattet, mit Ausnahme von anerkannten Assistenzhunden.

 

  1. Kommerzielle Aktivitäten
  1. Die Durchführung kommerzieller Aktivitäten, Sampling oder das Verteilen von Flyern ohne schriftliche Genehmigung von Cars ’n Joy ist verboten.
  2. Verstöße führen zum sofortigen Verweis vom Gelände.
  1. Sonstiges
  1. Cars ’n Joy ist für alle Altersgruppen zugänglich.
  2. Die Organisation behält sich das Recht vor, Besucher bei Verstoß gegen diese Hausordnung ohne Rückerstattung des Tickets vom Gelände zu verweisen.

Automobil-Bereich

Verhalten von Fahrern & Fahrzeugen auf und um die Veranstaltung

  1. Verhaltensregeln für Fahrer und Fahrzeuge
  1. Cars ’n Joy ist ein familienfreundliches Event. Fahrer, die ihr Fahrzeug präsentieren, an Aktivitäten teilnehmen oder sich auf dem Gelände bewegen, müssen sich jederzeit verantwortungsbewusst und respektvoll verhalten.
  2. Alle Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände unterliegen den Anweisungen der Organisation, der Marshals und des Sicherheitsdienstes. Diese Anweisungen sind bindend.

 

  1. Verbotenes Fahrverhalten

Auf und um das Veranstaltungsgelände sind unter anderem folgende Verhaltensweisen strengstens verboten:

  • Unnötig starkes Beschleunigen oder Bremsen
  • Burn-outs, Driften oder andere Stunts
  • Unnötiges Aufheulenlassen des Motors oder Auspuffs (Revving)
  • Verwendung von nicht zugelassenen Pops & Bangs / Crackle Maps
  • Fahren mit quietschenden oder durchdrehenden Reifen
  • Schnelles Fahren außerhalb der zulässigen Geschwindigkeit
  • Fahren ohne gültige Versicherung oder Kennzeichen

Bei Verstoß folgt der sofortige Verweis vom Gelände ohne Rückerstattung.

 

  1. Lärmbeschränkung für Fahrzeuge
  1. Lärmbelästigung durch Fahrzeuge ist nicht gestattet, es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer offiziellen Demonstration, Parade oder einer von der Organisation zugewiesenen Aktivität.
  2. Ein Lärmtest auf Verlangen der Organisation kann zur Pflicht gemacht werden.
  3. Die Organisation behält sich das Recht vor, einem Fahrzeug den Zutritt zu verweigern, wenn der Verdacht auf übermäßige Lärmentwicklung besteht.

 

  1. Verkehrsverhalten auf den An- und Abfahrtswegen
  1. Besucher und Teilnehmer müssen sich auf dem öffentlichen Weg zur Veranstaltung an alle Verkehrsregeln halten.
  2. Asoziales Fahrverhalten auf den Straßen rund um die Veranstaltung (z. B. Lärm, gefährliche Manöver, Straßenrennen, Driften) wird nicht toleriert.
  3. Falls ein solches Verhalten festgestellt wird, arbeitet die Organisation aktiv mit der Polizei und den Ordnungsbehörden zusammen.
  4. Kennzeichen werden an die Polizei und die Gemeinde weitergegeben.

 

  1. Offizielle Aktivitäten & Demonstrationen
  1. Nur Aktivitäten, die vorab von Cars ’n Joy genehmigt, geduldet oder zugewiesen wurden (wie Demos, Paraden, Show-Momente), sind erlaubt.
  2. Außerhalb dieser festen Momente gilt: Motor im Stand ausschalten und normales Fahren.
  3. Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der technischen Crew oder der Marshals Folge zu leisten.
  1. Sanktionen bei Verstoß

Bei Verstoß gegen die oben genannten Regeln können eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Sofortiger Verweis vom Veranstaltungsgelände
  • Einzug des Armbands / Tickets ohne Anspruch auf Rückerstattung
  • Eintragung in ein internes Vorfallsregister
  • Sperre für zukünftige Editionen
  • Weitergabe von Kennzeichen und Bildmaterial an die Polizei
  • Mögliche Bußgelder gemäß der Straßenverkehrsordnung und kommunalen Verordnungen, darunter:
    • Verursachen von unnötigem Lärm (Bußgelder bis zu 450 €+)
    • Gefährliches Fahrverhalten (Bußgelder bis zu 1.000 €+ und Entzug des Führerscheins)
    • Driften / Schleudern auf öffentlicher Straße (Bußgelder 400 €–1.000 €+, Fahrzeugbeschlagnahmung möglich)
  1. Haftung
  1. Fahrer sind selbst vollständig für Schäden verantwortlich, die durch ihr Fahrzeug verursacht werden.
  2. Die Organisation kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die durch rücksichtsloses, gefährliches oder verbotenes Fahrverhalten entstehen.
  3. Teilnehmer, die Fahrzeuge mitbringen, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug TÜV-geprüft und versichert ist.